Visum China

Inklusive alle Gebühren und Einschreiben-Post an Kundenadresse

Haben Sie noch Fragen?…    Information   0711 – 5505 9999

Visum Komplett – Preise

Art des Visums

Komplettpreis (Euro)

Bearbeitungszeit  in  Botschafts-Arbeitstage

12  Tage 3 - 4  Tage
Touristenvisum  1-Fach,      Dauer des Visums bis 90 Tage

202 EUR*

 -

Touristenvisum  2-Fach,      Dauer des Visums bis 90 Tage

217 EUR*

-

Geschäftsvisum  1-Fach mit eigener Einladung,     Dauer des Visums bis 90 Tage

202 EUR*

-

Geschäftsvisum  2-Fach mit eigener Einladung,     Dauer des Visums bis 90 Tage

217 EUR*

-

Geschäftsvisum -Multi- mit eigener Einladung,     Dauer des Visums bis 180 Tage

217 EUR*

-

Geschäftsvisum -Multi- mit eigener Einladung,     Dauer des Visums bis 365 Tage

282 EUR*

-

* Die angegebenen Visum-Preise enthalten alle Gebühren und sind gültig:
1. Inklusive alle Gebühren, auch für Hin/Rücksendung der Reisedokumente an zuständige Konsulat. Inklusive die Rücksendung der Reisedokumente an Kundenadresse, als Einschreiben-Brief.
2. Nur in Verbindung mit gleichzeitiger Flug/- oder Hotel/-, oder Reise/Pauschalreise Buchung, ansonsten gibt es einen Zuschlag von 15 Euro / pro Reisepass (inkl. 19% MwSt).
3. Die Visum-Preise sind nicht bindend, die sind immer abhängig von den aktuellen Visum-Tarife der jeweiligen Botschaft/- Konsularabteilung/- oder Servicecenter und können jeder Zeit geändert werden. Bitte, bei Notwendigkeit, bei uns Nachfragen.

 

Nur in 3 Schritten zum China - Visum

***

1.China - Visumantrag online ausfühlen

2. Formulare bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben

3. Alle Formulare, Reisepass und Passbild per Post an uns abschicken, am besten per Einschreiben

4. Handschriftlich unterschriebene Datenschutzerklärung

Einreisebestimmungen für China

 

1. Allgemeine Information

Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.

Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt . Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise nach/von China (außer zweifache und Dauer-Visum).

Bei kombinierten touristischen Reisen (China-Russland-China usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.

Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.

Achtung:

Visum für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten durch unsere Firma ausgestellt.

2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

- Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

- Ein in Blockschrift oder im Computer ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

- Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.

Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 24).

Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

3. Für Touristen

Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine Sondergenehmigung beantragen. Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden.

4. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch

Einer offiziellen Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen (im Original), oder 
Einer aussagekräftigen Einladung von einer entsprechenden Firma oder Institution.

5. Dauervisa

Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten

Eine offizielle Einladung von kompetenten Stellen (im Original und Kopie)

Eine ärztliche Bescheinigung über einen AIDS-Test (Z-Visum-Inhaber sind dazu verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen. Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.)

6. Transitvisa

Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über China bestätigen (Visum für einen dritten Staat, Fahrschein u.ä.).

7. Besuchervisa (Privatreisen)

Entsprechende Einladung (für die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten, sowie von Kanada, den USA, der Schweiz, Japan, der Türkei und der Slowakei bis 6 Monaten nicht nötig).

8. Beachten Sie bitte folgendes

- Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.

- Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.

-Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

- Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.

- Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach China.

-Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach China trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

Allgemein: Diese Bestimmungen gelten nicht nur für Deutschland, sondern auch für Staatsangehörige: von Ägypten, Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kiribati, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Monako, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Samoa, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Uruguay und den USA.

Liste von Ländern, deren Staatsangehörige visumfrei nach Macau einreisen dürfen

Ägypten, Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kiribati, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Monako, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Samoa, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Uruguay, USA

Die Staatsangehörigen von Ländern, die in der Liste nicht aufgeführt sind, werden höflich gebeten, falls sie nach Macau reisen möchten, sich direkt an das IDENTIFICATION DEPARTMENT OF MACAO SAR zu wenden, um das Visum zu beantragen.